Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Himmel&Erde gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote sind zwei Wochen gültig.

2.2. Angebote von Himmel & Erde an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.4. Soweit dies mit den Zielen der Vereinbarung im Einklang steht, ist Himmel und Erde berechtigt, von der besprochenen Warenbeschreibung abzuweichen und saisonal nicht verfügbare Produkte durch qualitativ gleichwertige Alternativen zu ersetzen.

2.5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers bzw. einer Auftragsbestätigung durch Himmel&Erde zustande.

2.6. In Anspruch genommene Beratungen oder Vorverkostungen von Speisen werden bei nicht Zustandekommen des Vertrages dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.

3. Lieferung/Übergabe/Abholung

3.1. Erfolgt die Anlieferung von Zutaten und Arbeitsmaterialien durch Himmel&Erde selbst, so werden Lieferkosten berechnet. Die Anlieferung von Zutaten und Arbeitsmaterialien erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass am Liefer- sowie Abholtag und zur Liefer- sowie Abholzeit der Zugang zum Veranstaltungsraum frei zugänglich ist. Der Besteller oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung oder Abholung anwesend zu sein. Die Waren werden angeliefert und mit der Platzierung dieser am vereinbarten Lieferort ist die Dienstleistung „Anlieferung“ abgeschlossen.

3.2. Sollte ein Aufbau durch das Himmel&Erde Team vereinbart worden sein, hat der Besteller dafür zu sorgen, dass der entsprechende Raum gut zugänglich, von behinderndem Mobiliar frei geräumt und mit Mobiliar entsprechend der Vereinbarung bestückt ist. Eventuelle Besonderheiten (z.B. Treppen, kein Aufzug, etc.) müssen bis spätestens 2 Tage vor Aufbau mitgeteilt werden.

3.3. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 1 Tag nach Übergabe/ Leistung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Himmel&Erde keinerlei Haftung.

3.4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

3.5. Alle von Himmel&Erde angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Holzschiffchen, Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von Himmel&Erde und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

3.6. Fahrtkosten werden separat berechnet.

3.7. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO inkl. gesetzlicher Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser drei Monate ist Himmel&Erde berechtigt, die Preiserhöhungen oder – senkungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen oder - senkungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.3. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.

4.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von Himmel&Erde zu vertreten sind, so sind wir berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn, behält sich Himmel&Erde das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, der Produktions- und Personalkosten oder Einkaufspreise, zusätzliche behördliche Hygieneanforderungen bzgl. Herrichtung und Verpackung der Speisen).

4.6. Getränkeverbrauch und Personalstunden sind in den Angeboten als Schätzmenge dargestellt und werden – soweit nicht anders vereinbart – gemäß dem Verbrauch bzw. gemäß der tatsächlichen Veranstaltungsdauer inkl. der erforderlichen Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Personalstunden werden im 15-Min. Takt und Getränke nach den verbrauchten bzw. geöffneten Gebinden abgerechnet.

4.7. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Entgelts fällig. Die restlichen 50 % sind bei Abschluss des Projekts zu bezahlen.

5. Zahlungsverzug

5.1 Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 9 % pro Jahr. Der Auftraggeber trägt alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassogebühren oder sonstige Kosten, die für eine angemessene Rechtsverfolgung notwendig sind.

5.2 Nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer mindestens 7-tägigen Nachfrist ist Himmel und Erde berechtigt, alle bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen. Zudem kann die Erbringung weiterer, noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen vorübergehend eingestellt werden.

Sollte eine weitere Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers ebenfalls erfolglos bleiben, ebenfalls unter einer mindestens 7-tägigen Nachfrist, ist Himmel und Erde berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Leistungen können in diesem Fall eingestellt oder nicht ausgeführt werden.

Unabhängig davon behält sich Himmel und Erde das Recht vor, sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist gerichtliche Schritte einzuleiten.

6. Zusatzleistungen

Alle Leistungen von Himmel und Erde, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, wie insbesondere nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Personenanzahl

Die endgültige Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung muss bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bekannt gegeben werden. Geringfügige Änderungen (+/- 5 Personen) können bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn noch geändert werden, ansonsten wird die ursprünglich bestellte Personenanzahl als Garantiezahl angenommen.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben oder unten wird die tatsächliche Personenanzahl bei der Abrechnung zugrunde gelegt.

8. Reinigung/Rückgabe Geschirr

8.1. Das Buffetgeschirr & Equipment muss von Essensresten befreit zurückgeben werden.

8.2. Sollte das zurückgegebene Geschirr nicht frei von Essensresten sein, wird für die Entsorgung der Essensreste eine Gebühr in Abhängigkeit vom Aufwand in Rechnung gestellt.

8.3. Geschirrrückgaben für Wochenend-Leistungen sind möglich nach vorheriger telefonischer Rücksprache.

8.4. Bei Abholung des Geschirrs durch unseren Fahrer bitte das Equipment vollständig und abholbereit bereitstellen. Es erfolgt keine Kontrolle auf Vollständigkeit vor Ort. Ein Buffetabbau durch den Fahrer findet nicht statt. Eine erneute Abholung durch den Fahrer findet nicht statt. Eine erneute Abholung aufgrund nicht vollständiger Rückgabe wird in Rechnung gestellt.

8.5. Beschädigte oder nicht vollständig zurückgegebenes Geschirr/Gläser/Equipment wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

8.6. Der Verleih von Geschirr/Equipment beinhaltet nicht deren Aufbau.

9. Haftung für externe Dienstleistungen

Wenn Himmel und Erde für die Erbringung der vereinbarten Leistung externe Dienstleister wie Partyservices oder Geschirrverleiher in Anspruch nimmt, besteht die vertragliche Verpflichtung von Himmel & Erde ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung. Himmel und Erde übernimmt keine Haftung für die fachgerechte Ausführung oder Qualität dieser externen Dienstleistungen. Die Verantwortung liegt in diesem Fall beim jeweiligen Dienstleister.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

10.1 Der Auftraggeber hat Himmel und Erde unverzüglich und ohne Aufforderung alle Informationen und Ressourcen bereitzustellen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners, Zugang zu den notwendigen Einrichtungen (wie Küche oder Lager), sowie die Abstimmung von Auftragsdetails und die Abnahme von Teilleistungen.

Sollte während der Leistungserbringung erkennbar werden, dass zusätzliche Informationen oder Ressourcen erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber haftet für alle Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die durch unvollständige, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung entstehen. Himmel und

Erde behält sich das Recht vor, bei fehlender Mitwirkung des Auftraggebers die Ausführung der Leistungen zu unterbrechen und erst nach Erfüllung der Mitwirkungspflichten fortzusetzen, wodurch sich vereinbarte Termine und Fristen verschieben können.

Im Falle von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Ressourcen stellt der Auftraggeber Himmel und Erde von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und unterstützt bei der Abwehr solcher Ansprüche.

10.2. Die Reinigung der bereitgestellten Küchengeräte erfolgt nach Abschluss der Tätigkeit oberflächlich durch Himmel&Erde. Für die Durchführung einer speziellen Reinigung, die besondere Reinigungsmittel oder -techniken erfordert, ist der Kunde verantwortlich. Sollte eine solche Reinigung erforderlich sein, muss der Kunde dies unaufgefordert vorab schriftlich mitteilen und die Zuständigkeit hierfür mit uns ausdrücklich vereinbaren.

11. Stornobedingungen

Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist Himmel&Erde berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:

• bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin kostenlos • bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin 25 % des Gesamtauftragsvolumens

• bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Gesamtauftragsvolumens • bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Gesamtauftragsvolumens

• weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100% aufgrund der anfallenden Unkosten und der Terminfreihaltung.

Eine kostenfreie bzw. gegen Zahlung einer Stornopauschale erfolgende Stornierung ist nicht möglich, soweit Himmel&Erde in Erwartung der Vertragserfüllung mit dem Einkauf bzw. Vorbereitungen der Bestellung beginnt und diese auf kundenspezifischen Wunsch erfolgt.

12. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt brutto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB´s gilt als Gerichtsstand der Sitz unserer Unternehmen, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist. In Fällen, in denen der Vertragspartner kein Kaufmann ist, bleibt der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich. Diese Vereinbarung beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers. Im Falle eines Rechtsstreits mit einer Privatpersonen ist daher das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig.